Hausbesitzer "Am Sand" sollen Versäumnisse "ausbaden"
Interessengemeinschaft fordert Hochwassermauer und Anhebung des Straßenniveaus / Wasserwirtschaftsamt fertigt Gutachten an

Nicolaus Rieger, Donaukurier 19.11.2003

Beilngries (rnr) Wie ist es bei einem großen Altmühlhochwasser um den Schutz der Wohnhäuser in der Sandsiedlung bestellt? Wenn auch der diesjährige "trockene" Jahrhundertsommer manche bange Erinnerung an katastrophale Flutereignisse entlang großer deutscher Flüsse wie Oder, Elbe und Donau etwas verblassen ließ, beschäftigt diese berechtigte Frage nach wie vor die Hausbesitzer im Wohngebiet am Beilngrieser Freibad. In einer "Nachbarschaftsversammlung" informierte nun der Sprecher der im Januar 2003 gegründeten "Interessengemeinschaft", Alexander Schmidt, über den aktuellen Stand zu den Bemühungen um einen baulichen Hochwasserschutz.

In seinen präzise fundierten Ausführungen erläuterte er zunächst die noch gültigen Grenzen des Überschwemmungsgebietes, die durch das Landratsamt Eichstätt vor drei Jahren zwar neu festgesetzt wurden, sich aber unverändert mit den Überschwemmungs- und Qualmwassergrenzen von 1974 decken. Weil das Wasserwirtschaftsamt (WWA) allerdings die "hundertjährliche Hochwasserlinie" neu festgelegt hat, auf deren Grundlage im Mai 2002 eine Neuvermessung stattfand, ordnete das Landratsamt eine Überprüfung sämtlicher Öltanks auf Kosten der Betreiber an. Angekündigt wurde ebenso eine Ausweitung des Überschwemmungsgebietes mit allen daraus resultierenden Nachteilen, wie Auflagen für Neu- und Umbauten, teuere Öltanksicherungen und drastische Wertverluste für die Grundstücke. Auf diesen verwirrenden Sachverhalt gründete sich die Meinung vieler Betroffener, dass die zuständigen Behörden bereits bei der Ausweisung des Baugebietes "Am Sand" schwere Fehler und Versäumnisse unterlaufen seien, die jetzt die Hausbesitzer im wahrsten Sinne des Worts "ausbaden" sollen. Schon damals wäre nach Auffassung der Interessengemeinschaft aus der Aktenlage ersichtlich gewesen, dass Teile der Bauflächen unter der noch heute gültigen Hochwasserlinie lagen. Hier hätte also nach dem Bayerischen Wassergesetz gar keine Bebauung stattfinden dürfen. Sehr beunruhigt zeigen sich aber mittlerweile auch die Anlieger der Flächen, die jetzt nach den neuesten Vermessung ebenfalls im Überschwemmungsgebiet liegen, da niemand so recht daran glauben will, Hochwasserfluten ließen sich allein durch einst festgelegte Linien in Lageplänen aufhalten.

Einiges scheint in Sachen "Sandsiedlung" nunmehr seit Gründung der Interessengemeinschaft, der bereits 25 Grundbesitzer angehören, ins Rollen gekommen zu sein. Zumindest konnte Sprecher Alexander Schmidt über stattgefundene Gespräche zwischen dem Landratsamt, dem WWA Ingolstadt und der Stadtverwaltung Beilngries berichten. Dabei wurde von allen Seiten ein baulicher Hochwasserschutz befürwortet, der etwa aus einer Hochwassermauer und der Anhebung des Straßeniveaus bestehen könnte. Das WWA erklärte sich beim Treffen am 13. Oktober bereit, kurzfristig ein Gutachten mit Kostenschätzung anzufertigen. Dieses sollte dann als Vorlage für eine Stadtratsentscheidung Mitte November dienen. Allerdings wurde der zugesagte Termin für die vergangene Woche nicht eingehalten, so dass die Angelegenheit nicht wie geplant im Stadtrat beraten werden konnte. Das Thema wird nun auf der Tagesordnung der Bauausschusssitzung am 24. November stehen. Die Räte werden ab 16 Uhr auch eine Ortsbesichtigung vornehmen.

Ungeachtet dieses kleinen Fortschrittes steht die Interessengemeinschaft hinter ihren klaren Forderungen nach einer Ermittlung der tatsächlichen Hochwassergefährdung, einer entsprechenden Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes und der Schaffung geeigneter Schutzmaßnahmen. Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, haben sich die organisierten Grundstückseigentümer bei der jüngsten Versammlung dazu entschlossen, die beteiligten Behörden bereits jetzt schriftlich auf Schadensersatzforderungen für den Fall eintretender Hochwasserschäden hinzuweisen.